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Newsletter Archiv von 2015 bis 2024

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33. Newsletter "Wohnen in Bochum" (April 2024)

04.04.2024


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wohnungsmarktakteurinnen und -akteure,

nachfolgend möchten wir Sie auf Neuigkeiten rund um den Bochumer Wohnungsmarkt aufmerksam machen.

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==> Vermarktung von bebauten städtischen Grundstücken
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Ab dem 8. April 2024 bietet die Stadt Bochum zwei bebaute Grundstücke zum Kauf an. Die Vergabe erfolgt nach dem Punkte- und Kriterienkatalog. Weitere Informationen erhalten Sie ab dem o. g. Datum online auf www.bochum.de/grundstuecke. Die Frist für die Abgabe der Bewerbung endet am 6. Mai 2024.

Bei den Objekten handelt es sich um sanierungsbedürftige Doppelhaushälften mit großen Gärten im Bochumer Norden. Die Erwerber sind zum Selbstbezug der Immobilien verpflichtet. Dieses Angebot dürfte sicherlich insbesondere für handwerklich Begabte interessant sein.

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==> Neue Konditionen in der öffentlichen Wohnraumförderung / Förderrichtlinie öffentliches Wohnen NRW 2024
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Der Bochumer Bewilligungsbehörde im Amt für Stadtplanung und Wohnen steht für das Jahr 2024 ein Finanzrahmen von insgesamt 26,2 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen allein 20,7 Millionen Euro auf den Mietwohnungsneubau. Im Vergleich zum Jahr 2023 (18,6 Millionen Euro) macht dies einen weiteren Zuwachs um 2,1 Millionen Euro, also eine Steigerung von 11 % aus.

Der maximale Tilgungsnachlass innerhalb des Mietwohnungsneubaues im Rahmen Wohnraumförderung bleibt mit 40 % konstant. Dabei wird eine 30-jährige Dauer von Belegungs- und Zinsbindung vereinbart. Miete und Fördergrundpauschale wurden für Investor*innen erneut deutlich attraktiver gestaltet. Die Nettokaltmiete für den barrierefreien und energieeffizienten Mietwohnraum wird nunmehr mit 7,25 Euro pro qm Wohnfläche beziffert (zuvor: 6,50 € pro qm Wohnfläche). Pro qm Wohnfläche kann mit einer Grundpauschale von 3.350 € (zuvor bei 3.250 € pro qm Wohnfläche) gerechnet werden. Im Rahmen der Modernisierungsförderung können Darlehen von 220.000 € je Wohneinheit abgerufen werden. Durch die Einhaltung energetischer Standards werden dabei bis zu 55 % Tilgungsnachlass berücksichtigt. Die Verzinsung wird für die ersten 5 Jahre ab Leistungsbeginn auf 0 %, danach mit 0,5 % bis zum Ablauf der Zweckbindung festgesetzt. Der Verwaltungskostenbeitrag der NRW.BANK liegt ebenso (ab Leistungsbeginn) bei jährlich 0,5 %. Die Tilgungskonditionen betragen 1 % oder wahlweise (auf Antrag) 2 %. Das gesamte Fördergeschäft wird fortan aus einer Richtlinie abgewickelt, der Förderrichtlinie öffentliches Wohnen NRW 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024).

Die Bochumer Bewilligungsbehörde steht für Anfragen und Beratungsgespräche gerne zur Verfügung: Mirco Agethen, Leitung Wohnraumförderung, Telefon: 0234/910 3768, E-Mail: MAgethen@bochum.de oder Edda Stutzke, Expertin Grundsatz, Telefon: 0234/910 1232, E-Mail: EStutzke@bochum.de

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==> Schützen Sie Ihren Wohnraum!
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Im Rahmen des kurz vor Fertigstellung stehenden Sicherheitsgutachtens für das Stadterneuerungsgebiet Hamme und dem baldigen Ende der dunklen Jahreszeit wird hier noch einmal erinnert: insbesondere bei Sanierungen oder Modernisierungen in Bestandsgebäuden sollte der Einbruchsschutz nach Empfehlungen der Kriminalpolizei Berücksichtigung finden. Auch im Umfeld des Gebäudes sind einige präventive Aspekte zu berücksichtigen, um Einbrechende abzuhalten: beispielsweise die Vermeidung von Aufstiegshilfen an Gebäudefenstern (Standorte von Mülleimern, Leitern, u.a.) sowie die Erhöhung des Entdeckungsrisikos durch Licht auf dem Grundstück. Schlussendlich sind auch ggf. Verhaltensänderungen relevant: lassen Sie z. B. bei Glastüren nicht den Schlüssel von innen stecken!

In den Stadterneuerungsgebieten wird im Übrigen bei Beratungen durch die Stadtteilarchitekten zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auch auf baulich-technische Sicherheitsaspekte hingewiesen.

https://www.zuhause-sicher.de/einbruchschutz/interaktives-haus/
https://www.bochum.de/stadterneuerung



Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Amt für Stadtplanung und Wohnen
- Stadtentwicklung -


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